Rechtliche Betreuung

Ich übernehme Verantwortung, wenn Menschen mit psychischen Krankheiten ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können.

Betreuung von Menschen nach §1814 ff. BGB​

Es gibt Menschen, die einen Teil oder alle ihre Geschäfte nicht mehr selbst erledigen können. Solche Menschen haben die Möglichkeit, einen sogenannten Betreuer zu erhalten, der sich best möglich für ihre Rechte einsetzt. Laut BGB wird der Personenkreis wie folgt beschrieben:
„Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (Betreuer).“
 
Aufgrund meiner Doppelqualifikation als Heilpraktiker für Psychotherapie und Diplom-Ökonom biete ich auch diese Dienstleistung mit großem Herzblut an.
 
Für Personen ohne Vermögen ist die rechtliche Betreuung i. d. R. kostenlos. Vermögende Personen bezahlen Gebühren, die gesetzlich festgelegt sind. Gerne informiere ich Sie detailliert.
„Der Sinn des Lebens besteht darin, deine Gabe zu finden. Der Zweck des Lebens ist, sie zu verschenken.
Pablo Picasso

eyachpraxis · Andreas Vosseler · Weidenstraße 11-13 · 72459 Albstadt-Laufen · +49 7435 218 219

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